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Einrichtung der Kostenrechnung in Ihrer Pflegeeinrichtung

Was in anderen Wirtschaftsbereichen schon immer eine Selbstverständlichkeit war und ist - nämlich die Durchführung einer Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) - wird im Pflegebereich noch eher "stiefmütterlich" behandelt. Dabei sind zugelassene Pflegeeinrichtungen nach § 7 der Pflegebuchführungsverordnung (PBV) sogar verpflichtet, eine KLR durchzuführen. Selbst wenn der eigene Pflegebetrieb die Befreiungsvorschriften nach § 9 PBV für sich in Anspruch nehmen kann, ist - um den Anforderungen des SGB XI gerecht zu werden (siehe z.B. § 71 (1) ...selbständig wirtschaftende Einrichtung...) - eine Kostentrennung zwingend notwendig. Dies ist darin begründet, dass z.B. ambulante Pflegedienste in der Regel gemischte Einrichtungen sind, d.h. neben Leistungen nach SGB XI auch Leistungen nach SGB V u.a. erbracht werden. Somit müsste jeder ambulante Pflegedienst mindestens zwei Kostenstellen zur Trennung dieser "Betriebsteile" einrichten.

Für Pflegeeinrichtungen, die [tse:nit] als Finanzbuchhaltungssoftware nutzen, bieten wir die Einrichtung der Kostenrechnung im Unternehmen an. Mit dem Inhaber und den MitarbeiterInnen gemeinsam analysieren wir die Erfordernisse und Möglichkeiten, legen die Kostenarten und Kostenträger fest und richten das System der Kostenrechnung in der [tse:nit]-Fibu ein. Darüber hinaus leisten wir telefonische Anwenderunterstützung zum Softwareeinsatz, zur Kostenrechnung und Finanzbuchhaltung.

Für Pflegeeinrichtungen die eine andere Finanzbuchhaltungssoftware im Einsatz haben bzw. die Buchhaltung über einen externen Dienstleister erledigen lassen besteht die Möglichkeit, durch Zusatzsoftware ein Controllingsystem im Unternehmen einzurichten. An dieser Stelle möchten wir auf unsere Angebote im Rahmen der Softwarereihe DAZcontrol hinweisen. Diese Softwarereihe existiert sowohl für den ambulanten als auch für den stationären Bereich. Hervorzuheben sind dabei folgende Programme bzw. Anwendungen:

  • Patientenkalkulation
  • Zeiterfassung inkl. Vor- und Nachkalkulation
  • Betriebsabrechnungsbogen
  • Personalabgleich

 
       
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